Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG):
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG):
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Bienenseuchenverordnung (BienenseuchenVO)
Die Bienenseuchenverordnung gibt Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut, Milbenseuche, Varroatose, den kleinen Beutenkäfer und die Tropilaelaps-Milbe vor.
Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung (NRW)
Die Verwaltungsvorschriften dienen der einheitlichen Umsetzung der Bienenseuchenverordnung.
Die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus larve) tritt in Deutschland immer wieder in Erscheinung und gehört zu den meldepflichtigen Bienenkrankheiten. Die Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland wurde herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, um u.a. ein rechtzeitiges und sichereres Erkennen der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) und um eine wirksame Sanierung betroffener Bienenstände zu gewährleisten. Die Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung ist ein Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz und findet Anwendung in NRW.
Auflistung offiziell gemeldeter AFB-Fälle
Leitlinie Amerikanische Faulbrut
Der kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist in Deutschland noch nicht angekommen und wenig bekannt. Daher ist es umso wichtiger, den kleinen Beutenkäfer bei der Begegnung am Bienenvolk zu erkennen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat ein Bekämpfungskonzept und einen Flyer für Imker veröffentlicht.
Die Schulung zum Bienensachverständigen (BSV) ist in der Imkerschaft sehr beliebt, obwohl sie mit etlichen Verpflichtungen einhergeht. Wer an der Schulung für Bienensachverständige teilnehmen möchte, muss einige Kriterien erfüllen. So muss der Interessent seit mindestens zwei Jahren einem Imkerverein angeschlossen sein, seit drei Jahren Bienenvölker bewirtschaften und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Veterinärverwaltung erklären. Ein Empfehlungsschreiben des Vereins oder des Kreisimkerverbandes für den man tätig sein möchte, unterstützt die Bewerbung. Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit als BSV in den imkerlichen Organisationen des Landes NRW und RLP wird vorausgesetzt. Auf Grund der unterschiedlichen Verordnungen in den Bundesländern, wird die Schulung länderspezifisch durchgeführt. Sobald Termine mit den Ausbildungsreferenten abgesprochen sind, werden wir diese Termine hier veröffentlichen.
Falls wieder ein Kurs stattfindet, werden wir die Termine hier einstellen und auch das Prozedere bekanntgeben.
BSV-Lehrgang 2025 NRW
Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Der Imkerverband Rheinland e.V. führt die Schulung im Auftrag des Landes NRW durch und hat hier deswegen keinen Entscheidungsspielraum.
12.09.2025 15.00-21.00 Uhr | Bienenmuseum Duisburg
13.09.2025 10.00-16.00 Uhr | Bienenmuseum Duisburg
16.09.2025 19.00-22.00 Uhr online
18.09.2025 19.00-22.00 Uhr online
23.09.2025 19.00-22.00 Uhr online
25.09.2025 19.00-22.00 Uhr online
27.09.2025 9.30-16.00 Uhr | Gruppe 1 | Schulung am BIG-Mobil | Simmerath
04.10.2025 9.30-16.00 Uhr | Gruppe 2 | Schulung am BIG-Mobil | Simmerath
10.10.2025 10.00-16.00 Uhr | Praxis | Bienenmuseum Duisburg
31.10.2025 schriftliche Prüfung online
08.11.2025 mündliche & praktische Prüfungen | Bienenmuseum Duisburg
Schulungsorte: Duisburg | Simmerath
Die hier genannten Termin stellen eine Planungsgrundlage dar und sind nicht verbindlich. Wir sind bemüht, kurzfristige Änderungen zu vermeiden.
Grundsätzlich informiert der Imkerverband Rheinland rechtzeitig vor der Fortbildungen über Details der Veranstaltungen. Das Anmeldeportal stehen fortbildungswilligen Mitgliedern rechtzeitig offen.
Etwa eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn erhalten die angemeldeten Teilnehmenden Detailinformationen, die sie benötigen, um an der Veranstaltung teilzunehmen.
In der Regel schließen kurze Tests die Veranstaltung ab. Wer hier erfolgreich besteht, erhält eine Teilnahmebestätigung, die von der Geschäftsstelle genutzt wird, um den BSV-Ausweis zu verlängern. Die Geschäftsstelle gleicht die Teilnahmebestätigung zudem mit der Teilnahmeliste ab, um Missbrauch vorzubeugen.
Wer den Abschlusstest nicht besteht, erhält lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
Fortbildungen, die in NRW stattfinden, können auch von Interessierten aus Rheinland-Pfalz besucht werden. Umgekehrt hingegen führt der Besuch einer RLP-BSV-Fortbildungsveranstaltung nicht zur anerkannten Fortbildung eines NRW-BSV.
Sollten Sie eine Fortbildung in einem anderen Landesverband zur Verlängerung Ihres BSV-Ausweises besuchen, fragen Sie bitte rechtzeitig vorher bei unserem BSV-Obmann (bienengesundheit-nrw@imkerverbandrheinland.de) an, ob wir diese Fortbildung inhaltlich für eine Ausweisverlängerung in unserem Verband anerkennen.
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